Talentförderung der Bernischen Musikschulen

Die Bernischen Musikschulen führen seit vielen Jahren ein leistungsfähiges Förderprogramm, in dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit überdurchschnittlichem musikalischem Potenzial frühzeitig erkannt und gezielt gefördert werden. Seit 2023 nehmen die Bernischen Musikschulen am Förderprogramm „Junge Talente Musik“ des Bundesamts für Kultur (BAK) teil. Das Programm soll Kinder und Jugendliche mit einem überdurchschnittlichen musikalischen Potenzial frühzeitig und ihren Bedürfnissen entsprechend nachhaltig fördern.

Die nächsten Veranstaltungen:

Talentkonzerte

2026

  • Dienstag, 10. November 2026, 19:00 Uhr, Langenthal
    erstes Talentkonzert der Saison im Stadttheater Langenthal
    Reservation
  • Sonntag, 22. November 2026, 17:00 Uhr, Bellmund
    Talentkonzert La Prairie, Bellmund, Reservation erwünscht
  • Donnerstag, 26. November 2026, 19:00 Uhr, Bern
    Showcase Swiss Jazz School, 5ème Etage
    Bar ab 18:30 Uhr geöffnet
  • Dienstag, 15. Dezember 2026, 17:30 Uhr, Bern
    Talentkonzert im Konsibern

2027

  • Sonntag, 17. Januar 2027, 17:00 Uhr, Bellmund
    Talentkonzert in La Prairie Bellmund, Reservation erwünscht
  • Donnerstag, 28. Januar 2027, 17:00 Uhr
    Talentkonzert auf Einladung des Lyceum Club Bern (Gerechtigkeitsgasse 79, 3011 Bern)
    Anmeldung obligatorisch
  • Freitag, 5. Februar 2027, 19:30 Uhr, Biel
    Talentkonzert im Volkshaus Biel
  • Donnerstag, 18. Feburar 2027, 17:30 Uhr, Bern
    Talentkonzert im Konsibern
  • Donnerstag, 11. März 2027, Bolligen
    Talentkonzert im blauen Saal der Musikschule Bantiger, Bolligen
  • Sonntag, 21. März 2027, 16:30 Uhr, Belp
    Talentkonzert in der Campagne Oberried, Belp
    Reservation erwünscht
  • Mittwoch, 7. April 2027, 17:30 Uhr, Bern
    Talentkonzert im Konsibern
  • Freitag, 9. April 2027, 19:30 Uhr, Bern
    NextGen BKO – Solist:innen Konzert in Zusammenarbeit mit dem BKO, Menhuin Forum Bern
  • Donnerstag, 13. Mai 2027, 19:00 Uhr, Saint Imier
    Talentkonzert in der Stiftskirche / Collégiale de Saint-Imier
  • Freitag, 21. Mai 2027, 19:30 Uhr, Biel
    Talentkonzert im FarelHaus in Biel
  • Donnerstag, 3. Juni 2027, 19:00 Uhr, Bern
    Showcase der Swiss Jazz School im 5ème Etage, Bern
    Bar ab 18:30 Uhr geöffnet
  • Dienstag, 8. Juni 2027, 17:30 Uhr, Bern
    Letztes Talentkonzert der Saion im Konsibern

Workshops und Masterclasses für Schüler:innen TfM Aufbau II

  • Dienstag bis Mittwoch, 12. bis 14. Januar: Masterclass Cello
    Masterclass Cello in Biel in Zusammenarbeit mit dem TOBS und Estelle Revaz
  • Samstag, 16. Januar 2027: Festival des Talents
    Workshoptag für Talente der Stufe Aufbau II
    08:30 – 18:00 Uhr, Oberaargauische Musikschule Langenthal, Anmeldung ab August hier.

Infos zu und Daten der VBMS-Stufentests finden sich unter dem Menüpunkt Musikschulen.

Förderkonzept der Berner Musikschulen

Die Talentförderung der Bernischen Musikschulen hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit besonderen musikalischen Fähigkeits- und Leistungspotentialen frühzeitig zu erkennen und sie gemäss ihren individuellen Bedürfnissen gezielt und nachhaltig zu fördern. Grundvoraussetzungen für die Entfaltung des musikalischen Potentials und damit für die Teilnahme an einen Förderprogramm einer Bernischen Musikschule sind eine überdurchschnittliche Ausprägung von persönlichen Kompetenzen wie Lernmotivation und Leistungsbereitschaft, Spielfreude und Neugierde, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Belastbarkeit und Begeisterungsfähigkeit. Die Förderprogramme der Bernischen Musikschulen stehen Schülerinnen und Schülern offen, die mindestens 4 und höchstens 25 Jahre alt sind.

Das Förderkonzept der Bernischen Musikschulen umfasst alle Stilrichtungen (Klassik, Blasmusik, Volksmusik, Jazz, Pop, Rock und aktuelle Musik) und sieht die folgenden Förderstufen vor:

Kernziele der Förderung in der Stufe Basis bilden die Erkennung der musikalischen Begabungen und die Vermittlung der Grundlagen für eine vielseitige und vertiefende Erfahrung von Musik. Schülerinnen und Schuler dieser Stufe beschäftigen sich gern von sich aus mit Musik und verfügen insbesondere über folgende Kompetenzen:

  • Rasche musikalische und technische Auffassungs- und Umsetzungsangabe
  • Ausdruckskraft (natürliche Musikalität)
  • Sinn für Rhythmus und Klang
  • Spielfreude, Neugierde, ausgeprägte Lernmotivation
  • Fähigkeit, auf andere zu hören und einzugehen (Ensemble, Chor, Band)
  • Konzentrationsfähigkeit, Selbstkompetenz und Selbstreflexion
  • Überdurchschnittliches musikalisches Entwicklungspotential
  • Überdurchschnittliche instrumentenspezifische bzw. stimmliche Fertigkeiten

Förderprogramme der Stufe Basis umfassen mindestens 40 Minuten Einzelunterricht wöchentlich (Hauptfach, Nebenfach fakultativ), regelmässige Auftritte an Musikschulveranstaltungen, periodische Stufentests, Projekte, Workshops, Musikwochen, Konzertbesuche und die Vernetzung mit anderen Talenten.

Die Stufe Aufbau I ermöglicht eine erste Entfaltung der Begabung, eröffnet mögliche weiterführende Entwicklungsziele und fördert die musikalische Entwicklung in vielseitige Richtungen. Schülerinnen und Schüler dieser Stufe nehmen sich und andere beim Musikmachen wahr, beschäftigten sich täglich mit Musik, sind sich des eigenen Könnens bewusst und können selbstbewusst auftreten. Zusätzlich zur niveaugerechten Weiterentwicklung der Kompetenzen der Stufe Basis verfügen sie insbesondere über folgende Kompetenzen:

  • Fortgeschrittene instrumentenspezifische bzw. stimmliche Fähigkeiten
  • Erfahrung im Ensemblespiel / Band-musizieren / Chorsingen und mit Improvisation / Komposition
  • Kenntnisse in Musiktheorie/Musik-Verstehen, Gehörbildung, Musikgeschichte und Stilkunde
  • volonté de performance et persévérance
  • Leistungsbereitschaft und Ausdauer
  • eigenes kleines Repertoire

Förderprogramme der Stufe Aufbau I umfassen mindestens 60 Minuten Einzelunterricht wöchentlich (Hauptfach, Nebenfach fakultativ), regelmässige Auftritte an Veranstaltungen der Musikschule und der regionalen Talentförderung, periodische Stufentests, Zusammenspiel in Ensembles oder Bands, Gehörbildung, Projekte, Workshops, Musikwochen, Konzertbesuche und die Vernetzung mit anderen Talenten.

Die Stufe Aufbau II erweitert die musikalischen Kompetenzen, fördert die Klärung des eigenen Potenzials und die Entwicklung einer musikalischen Persönlichkeit. Schülerinnen und Schüler dieser Stufe sind sich des eigenen Könnens bewusst, beschäftigen sich täglich mit Musik, können persönliche Zielsetzungen formulieren, kennen Mittel und Wege, um die Ziele zu erreichen, können sich selbst steuern und selbstbewusst auftreten. Zusätzlich zur niveaugerechten Weiterentwicklung der Kompetenzen der Stufe Aufbau I verfügen die Talente insbesondere über folgende Kompetenzen:

  • Fähigkeit zur kritischen Selbsteinschätzung
  • Fähigkeit zur eigenständigen Interpretation, Vermittlung einer musikalischen Botschaft
  • Fähigkeit, musikalische Verantwortung im Ensemblespiel/Chorsingen/Bandmusizieren zu übernehmen
  • Hohe Disziplin und hohe Belastbarkeit
  • Repertoire
  • Reflexion über die persönliche musikalische Laufbahn

Förderprogramme der Stufe Aufbau II umfassen mindestens 80 Minuten Einzelunterricht wöchentlich (Hauptfach und Nebenfach), regelmässige Auftritte an Veranstaltungen der Musikschule und der kantonalen Talentförderung, periodische Stufentests, Zusammenspiel in Ensembles oder Bands, Musiktheorie, Gehörbildung, Meisterklassen, Projekte, Workshops, Musikwochen, Konzertbesuche und die Vernetzung mit anderen Talenten.

Informationen zum Angebot der Swiss Jazz School für den Aufbau II und das Precollege sind in diesem Factsheet zusammengestellt.

Die Stufe PreCollege ergänzt das Talentförderkonzept des VBMS, wird von den VBMS-Musikschulen allerdings nicht selbst angeboten. PreColleges im Bereich der musikalischen Bildung sind spezifische Förderangebote für musikalisch begabte Jugendliche mit Hochschulpotential (in der Regel auf der Sekundarstufe II) und bereiten auf ein Musikstudium vor. Precolleges werden in der ganzen Schweiz in enger Zusammenarbeit zwischen Musikschulen und Musikhochschulen angeboten. Im Kanton Bern bieten die HKB und die Swiss Jazz School vom Verband Musikschulen Schweiz anerkannte PreColleges an. Die VBMS-Musikschulen bieten eine strukturierte Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen innerhalb der Förderstufe Aufbau II an.

Die Angebote der Swiss Jazz School in Aufbau II und PreColleg sind in diesem Factsheet zusammengefasst.

Die Aufnahme in ein Talentförderprogramm der VBMS-Musikschulen bedingt ein Gespräch mit der Schulleitung und der Lehrperson sowie ab der Förderstufe Aufbau I das Vorspiel eines stufengerechten Programms mit unterschiedlichen Stücken. Vorspiele der Förderstufe Aufbau I werden von den Musikschulen organisiert, Vorspiele der Förderstufe Aufbau II vom VBMS. Vorspiele finden vor einer Jury von mindestens drei Personen statt. Erwartet wird der Vortrag von drei Stücken unterschiedlicher Stilistik in angemessener Schwierigkeit (max. 15 Minuten). Die nächsten Termine:

Aufnahmevorspiel Klassik (Aufbau II)

Die nächsten Aufnahmevorspiele finden am 22., 23. und 24. März  2027 an der Musikschule Biel und am Konsibern statt. Die Anmeldung bis zum 31. Januar 2027 hier möglich.

Aufnahmevorspiel Jazz/Pop/Rock (Aufbau II)

Das nächste Aufnahmevorspiel findet am Samstag, 20. März 2027 statt. Die Anmeldung ist bis am 31. Januar 2027  hier möglich.
Informationen zum Talentförderprogramm an der Swiss Jazz School sowie zu den Anforderungen und zum Ablauf des Vorspiels finden Sie hier.

Talentkarte

Schülerinnen und Schüler, die ein Talentförderprogramm der Bernischen Musikschulen besuchen, können beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) den Status „Berner Talent“ und eine entsprechende Talentkarte beantragen. Die Talentkarte ist eine Bestätigung dafür, dass Schülerinnen und Schüler in ihrem Bereich ein überdurchschnittliches Niveau aufweisen, sich besonders engagieren und systematisch gefördert werden (Art. 31g VSV).

Eine Talentkarte kann für ein Schuljahr beantragt werden und verlängert sich nicht automatisch. Der Antrag für eine Talentkarte kann jederzeit gestellt werden, die Talentkarte gilt dann bis zum Ende des jeweiligen Schuljahrs. Den Entscheid über die Vergabe der Talentkarte fällt die Kantonale Fachkommission im musischen Bereich. Sie stützt sich dabei auf die Beurteilung durch die Musikschulen oder auf eine direkte Beurteilung des/der Schüler:in (Vorspiel oder Video). Weitere Infos und Anträge hier.

Eine Talentkarte hat folgende Vorteile:

Informationen zum Talentbeitrag finden Sie hier.

Schulische Talentförderprogramme werden von einzelnen öffentlichen Volksschulen in der Oberstufe angeboten und unterstützen die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern in den Bereichen Kunst und Sport. Mit ihren Programmen ermöglichen sie jungen Talenten, ihre Begabung zu entwickeln und gleichzeitig den Schulstoff zu bewältigen. Dies insbesondere durch:
  • Individuelle Stundenpläne
  • Spezielle Zeitfenster (auch am Vormittag) für Musiklektionen oder persönliches Üben
  • Das Angebot von Stützunterricht bei verpasstem Stoff
  • Erleichterte Dispensationen für Konzerte, Wettbewerbe und Projekte
  • Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Volksschule und der Musikschule
  • Die Zulassung zu einem schulischen Talentförderprogramm bedingt die Anerkennung als Berner Talent (Talentkarte, vergl. oben). Anträge zum Besuch von Talentförderschulen im kommenden Schuljahr sind bis zum 15. Februar möglich und weitere Informationen: www.bernertalent.ch

Mit einer Talentkarte können Schülerinnen und Schüler auch an einer Schule ohne Förderprogramm regelmässige Dispensationen im nötigen Umfang beantragen. Die Talentkarte soll die Schulleitungen in der Beurteilung der Dispensationsgesuche unterstützen. Sie können sich auf die Einschätzung des Förderpartners (d.h. der Musikschulen) abstützen, ohne selbst noch Abklärungen treffen zu müssen. Es bleibt allerdings der Schulleitung vorbehalten, über diese Anträge zu entscheiden und dabei die Gesamtsituation abzuschätzen – insbesondere im Hinblick darauf, dass die Talente die schulischen Anforderungen trotz Dispensationen erreichen.

Der Schüler bzw. die Schülerin reicht für die Beantragung der Dispensation bei der Schulleitung das ausgefüllte Formular „Berner Talent Dispensationsgesuch“ zusammen mit dem Statusbericht Berner Talent und dem ausgefüllten Wochenplan ein. Vorlagen dieser Dokumente und weitere Informationen hier.

Die Berufsinformationszentren (BIZ) des Kantons Bern begleiten auch musikalische Talente professionell in ihrer Berufs- und Laufbahnentscheidung und bieten ihnen eine speziell auf sie zugeschnittene Berufs-, Studien und Laufbahnberatung an. Infos dazu finden sich in diesem Flyer oder auf der entsprechenden Website der BIZ.

Spezialisierte Berater:innen für musische Talente sind Balz Rohr vom BIZ Biel (031 636 17 77; ">Email) und Fabrice Jolidon vom OP Tramelan (031 635 42 28; ">Email; Beratung in französischer Sprache).

Musiktalent & Berufslehre – beides ist möglich

Die Berner Musikschulen unterstützen junge Talente auf ihrem Weg zu musikalischer Exzellenz – im Einklang mit einer Berufslehre.

Talentierte junge Musikerinnen und Musiker investieren viel Zeit in ihr Instrument. Damit musikalische Entwicklung und Berufslehre langfristig miteinander vereinbar bleiben, bietet die Talentförderung der Schweizer Musikschulen praxiserprobte Modelle, abgestimmte Förderstrukturen und enge Zusammenarbeit mit Lehrbetrieben und Eltern. Bei der Koordination von Lehre und Musiktalentförderung stehen Individuallösungen im Zentrum, welche möglichst auf das einzelne Talent und auf dessen musikalische und persönliche Entwicklungsphase abzustimmen sind.

Die VBMS-Talentförderung schafft verlässliche Rahmenbedingungen und stärkt die Chancen junger Talente – vom Nachwuchs bis zur professionellen Laufbahn.

Unsere Ziele

  • Vereinbarkeit von musikalischer Förderung mit Berufslehre
  • Strukturiertes Förderprogramm mit klaren Kriterien und Entwicklungszielen
  • Individuelle Begleitung durch qualifizierte Musikpädagoginnen und -pädagogen
  • Enge Zusammenarbeit mit Lehrbetrieben
  • Chancengerechtigkeit & Durchlässigkeit in allen Regionen
  • persönliche Beratung bei allen beteiligten Förderpartnern, sowie im BIZ

Kontakt und Beratung

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne, vereinbaren Sie via Mail einen Termin.

Für den Bereich Klassik wenden Sie sich an Ueli Kipfer (Schulleiter Musikschule Oberemmental)

Für den Bereich Pop/Rock /Jazz ist Klaus Widmer (Schulleiter Swiss Jazz School) zuständig.

FAQ

Kann man gleichzeitig eine Berufslehre absolvieren und Musiktalent sein?
Ja. Die Talentförderung Musik ist so angelegt, dass sie mit einer regulären Lehre vereinbar ist – mit guter Planung und klaren Absprachen zwischen Musikschule, Lehrbetrieb, Berufsfachschule und Eltern.

Wie weiss ich, ob mein Kind Talent hat?
Durch Einschätzungen der Instrumentallehrperson, Standortgespräche, Vorspiele und – bei weiterführenden Stufen – durch offizielle Stufentests/Aufnahmeverfahren.

Was bedeutet eine Talentkarte?
Sie bestätigt eine ausserordentliche musikalische Begabung und berechtigt zum Besuch spezifischer Ergänzungsfächer und Fördermodule. Es gibt mehrere Stufen (Basis, Aufbau I, Aufbau II/Kantonal).

Wie lange bleibt man in einer Förderstufe?
In der Regel 1 Jahr. Jährlich erfolgt eine Überprüfung und Verlängerung.

Was passiert, wenn die Entwicklung stagniert?
Die Förderung kann angepasst, pausiert oder beendet werden. Förderentscheide treffen Fachpersonen der Musikschule bzw. der Talentförderstelle.

Wie viel Zeit brauchen Musiktalente während der Lehre?
Je nach Stufe: 8–20 Stunden pro Woche (Unterricht, Üben, Ensemble, Theorie, ggf. Mentoring).

Wie lässt sich das mit der Lehre verbinden?
Mit:

  • frühzeitiger Planung
  • kompakten Stundenblöcken
  • klaren Absprachen mit Betrieb und Schule
  • flexiblen Arbeits- oder Unterrichtszeiten
  • regelmässigem Monitoring

Überforderung – ist das nicht zu viel?
Bei strukturierter Planung, klaren Prioritäten und guter Kommunikation ist die Doppelbelastung machbar. Wichtig sind Erholung, realistische Ziele und Anpassungen bei Bedarf.

Welche Berufe eignen sich gut?
Grundsätzlich alle – entscheidend sind Flexibilität und Verständnis im Lehrbetrieb. Manche Berufe bieten organisatorisch mehr Spielraum, aber die Wahl soll sich primär am Interesse der Jugendlichen orientieren.

Wann soll man den Lehrbetrieb informieren?
Frühzeitig. Idealerweise vor Vertragsabschluss gemeinsam klären, wie Talentfördermodule integriert werden können.

Habe ich einen „normalen“ Lehrvertrag?

Ja, plus eine Zusatzvereinbarung zwischen Lehrbetrieb, Berufsbildungsamt, Eltern und Musikschule (Absenzregelungen, Arbeitszeiten, Freistellungen).

Muss der Lehrbetrieb Freistellungen gewähren?
Er kann, muss aber nicht. Meist finden sich individuelle Lösungen: flexible Arbeitszeiten, kompensierte Absenzen, Verschiebungen.

Kann ich in der Berufsfachschule fehlen?
Dispensationen sind möglich, aber kantonal uneinheitlich. Einige Schulen bieten modulare oder teil-digitale Modelle an (z. B. ABU nur monatlich vor Ort). Frühzeitig klären.

Wie werden Absenzen für Proben/Wettbewerbe geregelt?
Über ein Abspracheformular zwischen Musikschule, Lehrbetrieb und Berufsfachschule. Absenzen werden kompensiert oder verschoben.

Was gilt für Ferien, Intensivwochen oder Lager?
Möglichst in den Schulferien. Wenn sie in die Arbeitszeit fallen: vorher absprechen und kompensieren.

Wer koordiniert alles?
Die Musikschule vermittelt oder stellt eine Ansprechperson (Mentorat), unterstützt bei Terminabsprachen und hilft bei Konflikten.

Wie läuft eine Aufnahme oder Stufenzuteilung ab?
Über Vorspiele, Portfolios oder Standortanalysen. Erwartet werden musikalische Entwicklung, Motivation und Belastbarkeit.

Welche Fächer sind Pflicht?
Je nach Stufe:

  • Hauptinstrument
  • Ensemble
  • Theorie / Gehörbildung
  • ggf. Ergänzungsfächer (Körperarbeit, Improvisation, Rhythmik)

Kann die Lehrperson gewechselt werden?

Ja. Beim Stufenwechsel bleibt man häufig an der regionalen Musikschule; Wechsel sind bei Bedarf möglich.

Was kostet die Talentförderung?
Es gelten die Tarife der Musikschulen. Bund und Kanton leisten je nach Stufe CHF 1’000–2’500/Jahr an die Förderkosten.

Gibt es Zusatzkosten?
Ja, möglich für Instrumente, Wettbewerbe, Meisterkurse etc. Finanzhilfen oder Stipendien können je nach Region verfügbar sein.

Gibt es schulische Individualisierungen?
Ja. Im Lehrbetrieb kann der Ausbildungsalltag nach Möglichkeit individuell angepasst,  z. B. durch Übezeiten, flexible Unterrichtszeiten, Nachführmöglichkeiten sowie Dispensen. Teilweise gibt es auch in den Berufsfachschulen Individualisierungsmöglichkeiten.

Wie funktioniert das Monitoring?
Regelmässige Standortgespräche, Jahresberichte, Entwicklungsportfolios und Austausch mit Lehrbetrieb und Berufsfachschule.

Kann ich nach der Lehre Musik studieren?
Ja. Voraussetzung ist meist die Berufsmaturität; in Ausnahmefällen geht es auch ohne.

Ist ein Wechsel ins PreCollege möglich?
Ja – meist nach Abschluss der Lehre, bei ausserordentlicher Begabung auch früher.

Muss man Profimusiker:in werden wollen?
Nein. Talentförderung dient der Entwicklung – nicht zwingend einem Berufsziel Musik.

Wiedereinstieg möglich?
Ja, sofern musikalische Entwicklung und Belastbarkeit erneut gegeben sind.

Wie früh sollte man beginnen?
Mindestens 6–12 Monate vor Lehrbeginn – wegen Stundenplänen, Absprachen, Stufentests und organisatorischen Anpassungen.